Maßnahmen oberirdische Gewässer
Nach der WRRL wurden in Hessen insgesamt 445 Oberflächenwasserkörper abgegrenzt. Anhand der Bestandsaufnahmen erfolgte eine Einteilung dieser Oberflächengewässer bezüglich ihrer Wahrscheinlichkeit den guten Zustand zu erreichen.
Einen hohen Anteil an den Belastungen hat unter anderem die unzureichende Strukturgüte. Dementsprechend sind 115 Wasserkörper mit „Zielerreichung unwahrscheinlich“ und 189 Wasserkörper mit „Zielerreichung unklar“ eingestuft. Bei der Gewässergüte dagegen wird wahrscheinlich bei der Mehrheit der Wasserkörper das Ziel des guten Zustands erreicht.
Hinsichtlich einer Belastung der Gewässer mit spezifischen und prioritären Schadstoffen sind in erster Linie erhöhte Konzentrationen an PSM zu nennen.
Aufgrund des hohen Einflusses der Hydromorphologie auf den guten ökologischen Zustand der Gewässer sind Maßnahmen zur Strukturaufwertung von besonderem Interesse.
Eine beispielhafte Darstellung von solchen aber auch anderen Maßnahmen finden sie unter nachstehendem Link:
Die Maßnahmenträger erhalten außerdem bei der Umsetzung der WRRL Unterstützung in Form von Beratungen u.a. in Bereichen der Planung, Genehmigungsverfahren und Beantragungen. Diese Beratung erfolgt durch Gewässerberater der oberen und unteren Wasserbehörden.
Weiteres finden Sie unter folgendem Link:
Aus dem hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm ergeben sich für die Kommunen als Maßnahmenträger eine grundsätzliche rechtliche Verpflichtung bei der Umsetzung von Maßnahmen. Bei dieser Pflichtaufgabe unterstützt das Land Hessen die Kommunen mit dem Förderprogramm "Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz". Über den Sachverhalt hat die hessische Umweltministerin bereits Ende 2010 alle hessischen Städte und Gemeinde in Kenntnis gesetzt.
Schreiben der hessischen Umweltministerin zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen, PDF 3,37 MB