Zeitplan und Arbeitsprogramm
Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zum Überblick der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben wurde ab dem 22. Dezember 2018 bis zum 22. Juni 2019 das Dokument „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2018, Nr. 51) wurde am 17. Dezember 2018 zur Art und Weise der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm informiert.
Nachfolgend steht Ihnen das Dokument Zeitplan und Arbeitsprogramm (Fassung der Offenlegung, Stand: 21. Dezember 2018) zum Download bereit.
Dokument „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ PDF 421 KB, Stand: 21.12.2018
Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein hat für den Bereich der gesamten Flussgebietseinheit Rhein ein Dokument "Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie - Vorstellung des Zeitplans und Arbeitsprogramms sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne in der FGG Rhein" erstellt. Nachfolgend steht dieses zum Download bereit. Stellungnahmen zu diesem Dokument sind ab dem 22. Dezember 2018 über http://www.fgg-rhein.de möglich.
Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat für den Bereich der gesamten Flussgebietseinheit Weser ein Dokument zu Zeitplan, Arbeitsprogramm und Anhörungsmaßnahmen zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 erstellt. Nachfolgend steht dieses zum Download bereit. Stellungnahmen zu diesem Dokument sind ab dem 22. Dezember 2018 über http://www.fgg-weser.de möglich.
Beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind drei Stellungnahmen eingegangen, die hier einzusehen sind:
Schreiben des BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 19. Juni 2019 PDF 0,3 MB
Schreiben des Verbands Hessischer Fischer e.V. vom 20. Juni 2019 PDF 4,3 MB
Schreiben der Deutschen Gesellschaft für Limnologie vom 21. Juni 2019 PDF 0,1 MB
Die im Zeitraum der Offenlegung beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingegangenen drei Stellungnahmen wurden ausgewertet.
Die Stellungnahmen gingen auch allen Flussgebietsgemeinschaften (FGGen) in Deutschland zu, u.a. der FGG Weser und der FGG Rhein. Deshalb haben die FGGen gemeinsam abgestimmte Antworten zu den einzelnen in den Stellungnahmen angesprochenen Punkten erarbeitet und in einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst. Die Antwortdokumente zu den Stellungnahmen sind hier eingestellt:
Schreiben des HMUKLV an den BUND vom 18. Dezember 2019 PDF 0,2 MB
Schreiben des HMUKLV an die DGL vom 18. Dezember 2019 PDF 0,2 MB
Schreiben des HMUKLV ab den VHF vom 19. Dezember 2019 PDF 0,2 MB
Antwortdokument der FGGen (hier FGG Rhein) PDF 0,2 MB
Antwortdokument Hessen PDF 0,2 MB
Aus den Stellungnahmen resultieren keine Änderungen im Dokument "Zeitplan und Arbeitsprogramm". Die endgültige Fassung des Dokuments „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ (Stand 21. Dezember 2019) ist hier als PDF-Datei (0,6 MB) barrierefrei eingestellt. Der Hinweis hierauf erfolgte am 23. Dezember 2019 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2019, Nr. 52).