Offenlegung Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, spätestens Ende 2006 beginnend, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Nach den Anhörungsverfahren zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm und zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen fand als dritter und letzter Schritt die Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm statt. Hieran beteiligten sich weit über 200 Interessierte.

Das Hessische Wassergesetz (HWG) gibt einen festen zeitlichen Rahmen vor, in dem die Ziele in Hessen umgesetzt werden müssen. Parallel dazu fordert § 5 HWG eine intensive Einbeziehung der Öffentlichkeit, was u. a. neben der aktiven Einbeziehung aller interessierten Stellen auch die Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplanentwurfs umfasst.

Mit den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Hessen 2009 wurde auch der Umweltbericht, der gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit der Anlage 3 Nr. 1.4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), die Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms zu prüfen hat, ausgelegt (§ 14 i UVPG).

Vor diesem Hintergrund wurden ab dem 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans für die internationale Flussgebietseinheit Rhein und des Bewirtschaftungsplans Flussgebietseinheit Weser 2009, die zugleich den Entwurf des Bewirtschaftungsplans für die Teilbereiche Hessen 2009 einschließen, der Entwurf des Maßnahmenprogramms Hessen 2009 und der Entwurf des Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Standorten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2008 Nr. 52 vom 22. Dezember 2008, Seiten 3486-3487) wurde zur Art und Weise der Veröffentlichung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und Umweltbericht informiert.
Die Offenlegung erfolgte vom 22. Dezember 2008 bis 22. Juni 2009.

Zur Offenlegung der Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms hat das ehemalige Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 19. Dezember 2008 eine Pressemitteilung herausgegeben, die Sie nachfolgend herunterladen können:

Pressemitteilung zur Offenlegung PDF 111 KB
 
Im Zeitraum der Offenlegung bestand für die Öffentlichkeit Gelegenheit, gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat III 1, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, bis zum 22. Juni 2009 schriftlich und digital Stellung zu nehmen.
Im Zeitraum der Offenlegung konnten Interessierte die genannten Dokumente bei den nachfolgend genannten Dienststellen einsehen:

Behörde Gebäude Hinweise für Interessenten Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80,
65189 Wiesbaden
Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten 9.00 - 15.30 Uhr oder nach Vereinbarung im Einzelfall.
Bitte an der Pforte melden.
Herr Kaiser
Tel.: 0611/815-1312,
Frau Mayer
Tel.: 0611/815-1301
Regierungspräsidium Darmstadt
Standort Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3,
Raum 1.082
(1. Stock)
64283 Darmstadt
Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten 9.00 - 15.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte am Empfang melden.
Herr Reinhard
Tel.: 06151/12-5566
Frau Dr. Bodem
Tel.: 06151/12-6022
Regierungspräsidium Darmstadt
Standort Frankfurt
Gutleutstraße 114,
Raum 7.6.42
(7. Stock)
60327 Frankfurt
Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten 9.00 - 15.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte am Empfang melden.
Herr Herz
Tel.: 069/2714-3909
Frau Werner
Tel.: 069/2714-2939
Regierungspräsidium Darmstadt
Standort Wiesbaden
Lessingstraße 16-18,
Raum 053 (Erdgeschoss)
65189 Wiesbaden
Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten 9.00 - 15.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte am Empfang melden.
Herr Densky
Tel.: 0611/3309-329
Herr Dr. Schefczik
Tel.: 0611/3309-216
Regierungspräsidium Gießen Marburger Straße 91,
Raum 239
(2. Stock)
35396 Gießen
Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten 9.00 - 15.30 Uhr oder nach Vereinbarung im Einzelfall. Frau Krombach
Tel.: 0641/303-4177
Herr Schmittner
Tel.: 0641/303-4182
Regierungspräsidium Kassel,
Standort Kassel
Steinweg 6,
Raum 605
34117 Kassel
Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten 9.00 - 15.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte am Empfang melden.
Herr Dr. Marburger
Tel.: 0561/106-3607
Regierungspräsidium Kassel,
Standort Bad Hersfeld
Hubertusweg 19,
Raum A 204
36251 Bad Hersfeld
Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten 9.00 - 15.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte an der Pforte melden.
Frau Kaemling
Tel.: 06621/406-775

 Begleitend zur Offenlegung wurden fünf Informationsveranstaltungen durchgeführt, die die gesamte Landesfläche abdeckten. Für den Bereich der Bearbeitungsgebiete Fulda/Diemel und Weser fanden die Veranstaltung am 23. März 2009 in Baunatal, für die Bearbeitungsgebiete Mittelrhein und Niederrhein am 24. März 2009 in Kleinlinden, für das Bearbeitungsgebiet Main am 25. März 2009 in Hanau, für das Bearbeitungsgebiet Werra am 30. März 2009 in Sontra und letztendlich für die Bearbeitungsgebiete Oberrhein und Neckar am 31. März 2009 in Darmstadt statt.

Nähere Informationen zu den organisatorischen Details und den Inhalten der Veranstaltungen finden Sie, indem Sie auf den nachfolgenden Link klicken:


Zu den Informationsveranstaltungen


Es ist weiterhin möglich, die offen gelegten Dokumente zu betrachten. Nachfolgend sind die entsprechenden Links aufgeführt, die Sie zum jeweils gewünschten Dokument führen.


Zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Hessen 2009-2015
Zum Entwurf des Maßnahmenprogramms Hessen 2009-2015
Zum Entwurf des Umweltberichts


Am 05. November hat das hessische Kabinett in seiner Sitzung dem Bewirtschaftungsplan Hessen 2009-2015 und dem Maßnahmenprogramm Hessen 2009-2015 zugestimmt. Frau Ministerin Lautenschläger hat am 01. Dezember 2009 beide Dokumente festgestellt. Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2009 Nr. 52 vom 21. Dezember 2009, Seiten 3112 ff.) wurden der Bewirtschaftungsplan Hessen 2009-2015 (Seiten 3112-3375) und das Maßnahmenprogramm Hessen 2009-2015 gemäß § 4 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (Seiten 3376-3470) sowie der Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung zu den Umwelterwägungen und zur Berücksichtigung des Umweltberichts einschließlich einer Darlegung der Überwachungsmaßnahmen auf der Grundlage des Umweltberichts gemäß § 5a Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (Seiten 3471-3513) veröffentlicht. Die endgültigen Dokumente zum Bewirtschaftungsplan, zum Maßnahmenprogramm einschließlich Umweltbericht sowie zu den Hintergrundinformationen erreichen Sie, indem Sie auf den jeweils nachfolgenden Link klicken.


Zur Endversion des Bewirtschaftungsplans Hessen 2009-2015
Zur Endversion des Maßnahmenprogramms Hessen 2009-2015
Zu den Hintergrundinformationen

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Weser 2009
Internationaler Bewirtschaftungsplan Rhein 2009
Koordinierungsberichte Mittelrhein, Oberrhein, Main, Neckar (jeweils Endfassung B-Bericht)
    


Nach Abschluss der Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm liegen dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz insgesamt 274 Stellungnahmen vor. Diese verteilen sich auf 297 Dokumente, da einige Stellungnehmende mehrere Dokumente eingereicht haben. Eine erste Aufbereitung der Stellungnahmen für die weitere Überarbeitung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm ergeben 1.477 Einzelpunkte.

Alle Stellungnahmen sind auf einer extra Seite aufgelistet und einsehbar. Um zu den Stellungnahmen zu gelangen, klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:


Eingegangene Stellungnahmen


Zu jedem der 1.477 Einzelpunkte aus den 274 eingegangenen Stellungnahmen gibt es eine Bewertung der Verwaltung und den Hinweis, ob der Einzelpunkt eine Änderung im Bewirtschaftungsplan (BP), im Maßnahmenprogramm (MP), im Umweltbericht (UB) oder aber im WRRL-Viewer bedingte. In der nachfolgenden Datei "Übersicht der Stellungnahmen" lassen sich den eingegangenen Stellungnahmen Bearbeitungsnummern zuordnen.

Die Tabellen mit den Bewertungen sind aus Gründen der Handhabbarkeit auf vier Dateien verteilt. So werden die Stellungnahmen mit den Bearbeitungsnummern 001 bis 074, 076 bis 134b, 136 bis 203 und 204 bis 281b in einer extra Tabelle dargestellt.

Übersicht der Stellungnahmen PDF 87 KB
Bewertung der Stellungnahmen mit den Bearbeitungsnummern 001 bis 074 PDF 576 KB
Bewertung der Stellungnahmen mit den Bearbeitungsnummern 076 bis 134b PDF 560 KB
Bewertung der Stellungnahmen mit den Bearbeitungsnummern 136 bis 203 PDF 553 KB
Bewertung der Stellungnahmen mit den Bearbeitungsnummern 204 bis 281b PDF 671 KB

 


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