Bewirtschaftungsplanung
Nach § 83 Abs. 1 WHG sind für jede Flussgebietseinheit Bewirtschaftungspläne aufzustellen, um die Ziele der WRRL zu verwirklichen. Erstmal hatte dies Ende 2009 zu erfolgen. Die Bewirtschaftungspläne sind alle 6 Jahre zu aktualisieren. Der aktuelle Bewirtschaftungsplan hat eine Laufzeit von 2021 bis 2027 und legt alle zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie notwendigen Maßnahmen fest.
Das Geschehen in den Flussgebietseinheiten wird über umfassende Bewirtschaftungspläne gesteuert. Für alle Flussgebietseinheiten, insbesondere diejenigen, die Grenzen von Staaten überschreiten, wird grundsätzlich die Aufstellung eines einzigen internationalen Bewirtschaftungsplans gefordert.
Die Inhalte, die der Bewirtschaftungsplan enthält, sind in Anhang VII WRRL aufgeführt.
Die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Für das Bundesland Hessen wurden der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 nach Feststellung durch Frau Ministerin Hinz am 20. Dezember 2021 im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Viele Inhalte des Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenprogramm sind mit dem Hessischen Karteninformationssystem „WRRL-Viewer“ unter folgendem Link abrufbar:
Zur Erstellung des Bewirtschaftungsplanentwurfs sowie des Maßnahmenprogrammentwurfs wurden auch Hintergrundinformationen und Hintergrunddokumente herangezogen, die nicht unmittelbar in die Entwürfe übernommen und dargestellt wurden.
Weiteres zu diesen Hintergrundinformationen steht Ihnen unter dem folgendem Link zur Verfügung: