Offenlegung wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung

 

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.

Die für Hessen festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung entsprechen denen der Flussgebietsgemeinschaften Weser und Rhein. Die Dokumente „Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie; Veröffentlichung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im deutschen Rheineinzugsgebiet im Rahmen der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne in der Flussgebiets­gemeinschaft Rhein“ der FGG Rhein (PDF, 0,5 MB, barrierefrei) und „EG-Wasserrahmenrichtlinie; Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser; Anhörungs­dokument 2019 zur Information der Öffentlichkeit“ der FGG Weser (PDF, 4,4 MB, barrierefrei) wurden ab dem 21. Dezember 2019 bis zum 22. Juni 2020 für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher­schutz sowie bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die jeweiligen ausgelegten Dokumente der Flussgebietsgemeinschaften Weser und Rhein gelten in dieser Anhörung ausschließlich für die hessischen Anteile der Einzugsgebiete.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2019, Nr. 51, Seiten 1324-1325) wurde am 16. Dezember 2019 zur Art und Weise der Veröffentlichung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung informiert.
Auszug Staatsanzeiger für das Land Hessen, 2019, Nr. 51, S. 1324-1325 PDF (0,2 MB)

Im Rahmen der Offenlegung gingen von fünf Organisationen Stellungnahmen beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein. Diese wurden bearbeitet und deren Anmerkungen - soweit erforderlich - berücksichtigt. Die Bewertung der Stellungnahmen fand in Abstimmung mit den FGGen statt. Aus den beim HMUKLV eingegangenen Stellungnahmen resultieren keine Änderungen in den Dokumenten von FGG Weser und FGG Rhein.


Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke vom 18. Juni 2020 PDF 0,3 MB

Stellungnahme des BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen vom 17. Juni 2020 PDF 0,6 MB

Stellungnahme der D-Sediment GmbH vom 20. Juni 2020 PDF 0,2 MB

Stellungnahme des NABU Naturschutzbund Hessen e.V. vom 16. Juni 2020 PDF 0,1 MB

Stellungnahme des Wirtschaftverbands Papier Baden-Württemberg e.V. zum Dokument der FGG Rhein vom 18. Juni 2020 PDF 1,6 MB
Stellungnahme des Wirtschaftverbands Papier Baden-Württemberg e.V. zum Dokument der FGG Weser vom 18. Juni 2020 PDF 1,6 MB

Aus- und Bewertung der beim HMUKLV eingegangenen Stellungnahmen PDF0,5 MB

 

Des Weiteren gingen im Rahmen der Offenlegung Stellungnahmen bei den Geschäftsstellen von FGG Rhein und Weser zu den Entwürfen ein. Die Beantwortung der Stellungnahmen wurde auf Ebene der Flussgebiete abgestimmt, für zwei deutschlandweit zugestellte Stellungnahmen erfolgte die Koordination durch die LAWA-Geschäftsstelle. Die Stellungnahmen wurden aufgewertet, bearbeitet und deren Anmerkungen – soweit erforderlich – in die endgültigen Dokumente eingearbeitet. Dabei handelte es sich um redaktionelle Änderungen, es gab keine inhaltlichen Ergänzungen.

Die LAWA-Geschäftsstelle hat bundesweit die Zusammenstellung und Koordination der Antwortentwürfe zu den Stellungnahmen des Deutschen Angelfischereiverbands vom 18.06.2020 sowie des BUND Bundesverbands vom 17.05.2020 übernommen. Die Geschäftsstelle der FGG Rhein war für die Zusammenstellung und Koordination des Antwortentwurfes zur Stellungnahme der AG Rhein des BUND gemeinsam mit dem AK Wasser des BBU vom 18.06.2020 zuständig. Beantwortung und Kommentierungen sind auf der Homepage der FGG Rhein hier veröffentlicht.

Die FGG Weser koordinierte Auswertung und Antwortentwürfe zu fünf Stellungnahmen von Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 2.4.2020, Angelsportverein Schwarmstedt vom 4.3.2020, Bauernverband "Börde" e.V. Wanzleben vom 4.3.2020, Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW e.V. vom 18.06.2020 sowie Unternehmen K+S Aktiengesellschaft vom 22.6.2020. Es haben sich nahezu keine Änderungen des Anhörungsdokumentes ergeben, allerdings Ergänzungen im BP/MP der FGG Weser. Weitere Informationen finden Sie hier.

Endgültige Fassung der Anhörungsdokumente:

„Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie; Veröffentlichung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im deutschen Rheineinzugsgebiet im Rahmen der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne in der Flussgebietsgemeinschaft Rhein“ der FGG Rhein PDF 0,5 MB (unverändert übernommene Fassung des Anhörungsdokumentes vom 13. November 2019)

„EG-Wasserrahmenrichtlinie; Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser“ der FGG Weser PDF 16 MB

 


© 22.12.2020 HMUKLV