Wie ist die Bewertung der Detailtiefe der Maßnahmen in den Steckbriefen einzuordnen?
Die Maßnahmenbenennung mit dem erforderlichen Maßnahmenumfang (den Vorschlägen) im Steckbrief ist in den meisten Fällen das Ergebnis einer ersten, integrativen Vorplanung. Daher ist oft eine Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge sowie die Planung und Realisierung der Maßnahmen noch erforderlich. Dies nehmen i. d. R. die Unterhaltungspflichtigen, andere am Gewässer Aktive oder sonstige Planungsträger (z. B. im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen) vor. Die Wasserbehörden stoßen ggf. selbst Maßnahmen an, wickeln die evtl. notwendigen Verwaltungsverfahren ab (einschließlich der Bearbeitung der Landesförderung) und stehen den Vorhabensträgern beratend zur Verfügung.