Welche Vorarbeiten liegen den Maßnahmen in den Steckbriefen zugrunde?
Die oberen Wasserbehörden haben eine fachliche Maßnahmenvorplanung vorgenommen. Diese Vorplanung ist auf Ebene des Wasserkörpers erfolgt. Sie basiert auf einer Defizitanalyse, auf den Ergebnissen des biologischen Monitorings und der Konzeption der Umweltziele für die Gewässerstruktur (hydromorphologische Umweltziele). Eingeflossen sind die Ortskenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserbehörden und Kenntnisse von vergleichbaren Gewässerstrecken.
Dabei wurden am Gewässer u.a. die defizitären Abschnitte mit Renaturierungsbedarf lokalisiert, die Abweichung vom Mindestzielzustand bewertet und hieraus Maßnahmen vorgeschlagen. Die Planungen wurden in den Steckbriefen speziell für jede Kommune (Anhang 8 des Maßnahmenprogramms) oder auf Ebene der Wasserkörper (Anhang 9 des Maßnahmenprogramms) oder zusammengefasst. Sie finden die Steckbriefe hier.
Ergänzend wurden für einzelne Streckenabschnitte Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) erstellt, in denen diese Maßnahmen auf ihre Machbarkeit konkretisiert wurden.